Leistungskatalog - Teil A : Grundleistungen
für die Durchführung der Verwaltertätigkeit als endgeldliche Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB, sowie nach Maßgabe des Gesetzes über das Wohnungseigentum (WEG):
ALLGEMEINE VERWALTUNG – GESCHÄFTSBESORGUNG
• Übernahme von planenden, disponierenden, informierenden und kontrollierenden Aufgaben.
• Sicherstellung der Versorgung und Entsorgung der Wohnanlage
• Pflege und Weiterführung der notwendigen Verwalterunterlagen und eines objektbezogenen Eigentumskatasters.
• Übernahme sämtlicher Objektunterlagen bei Verwalterwechsel.
• Einrichtung und Weiterführung einer Ablageordnung für Verwaltungsunterlagen.
• Herausgabe aller übernommen, erlangten und erstellten Verwalterunterlagen nach Beendigung der Verwalterlaufzeit (§ 667 BGB).
• Auskunftserteilung an Wohnungseigentümer und berechtigte Interessenten in Verwaltungs-angelegenheiten.
• Durchführung von Informations- und Beratungsgesprächen mit dem Verwaltungsbeirat (nach Absprache in regelmäßigen Zeiträumen).
• Turnusmäßige Objektbesuche
• Abwehr von Störungen und Schäden innerhalb und außerhalb des Wohnungseigentums.
• Entgegennahme von Beschwerden und Schlichtungsbemühungen bei Streitigkeiten von Eigentümern / Mietern untereinander.
• Beteiligung an einem Verfahren nach § 43 WEG.
• Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen, soweit sie an alle Wohnungseigentümer in dieser Eigenschaft gerichtet sind.
• Maßnahmen treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteiles erforderlich sind.
• Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen, sofern der Verwalter hierzu durch Beschluss der Wohnungseigentümer ermächtigt ist.
• Erledigung von grundstücks-, bau-, nachbarschafts-, abgaben- und versicherungsrechtlichen Angelegenheiten der Eigentümergemeinschaft.
• Verhandlung mit Behörden in Gebühren-, Energielieferungs- und Ordnungsfragen.
• Einstellung und Überwachung eines Hausmeisters sowie Anfertigung entsprechender Verträge
• Abschluss, Kündigung, Änderung und Überwachung von Versicherungsverträgen im Namen der Wohnungseigentümer
• Mitwirkung bei der Abwicklung von Versicherungsfällen.
• Abgabe von Erklärungen zur Duldung aller Maßnahmen, die zur Herstellung einer Telefon-, Rundfunk- und Fernseheinrichtung oder eines Energieversorgungsanschlusses einer Wohnungseigentümers erforderlich sind.
• Vermietung und Beaufsichtigung der gemeinschaftlichen Teile, Anlage und Einrichtungen.
• Übernahme von Porto, Zustellungs- und Drucksachenkosten sowie Kopien und Schriftverkehr, soweit diese vom Verwalter veranlasst und nicht unter „Besondere Leistungen“ ( z. B. bei Gerichtsverfahren)
• Abschluss von Wartungs- und Pflegeverträgen.
WOHNUNGSEIGENTÜMERVERSAMMLUNG UND BESCHLUSSDURCHFÜHRUNG
• Vorbereitung und Leitung der Eigentümerversammlung zu einem zumutbaren Zeitpunkt, nebst Festlegung der Tagesordnung, Beschlussformulierung und Abstimmung sowie Erstellung einer Niederschrift.
• Führung, Pflege und Bereithalten der Neiderschriften sowie der gerichtlichen Entscheidung i. S. Eigentümerversammlung
• Vollzug von Beschlüssen und Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaft im Bereich der ordnungsgemäßen Verwaltung.
• Vorbereitung von Beschlüssen organisatorischer Art als Hilfsmittel zu einer vereinfachten Handhabung (Abstimmungsmodalitäten etc.).
• Durchsetzung der Beschlüsse im rahmen der Haus- und Nutzungsordnung.
• Informationen und Hinweise über vorhandene Rechte und Pflichten zur Einhaltung der Rahmenordnung.
• Überprüfung der Einhaltung der Hausordnung, Gebrauchs- und Nutzungsregelung bei Objektbegehung.
VERWALTUNG GEMEINSCHAFTLICHER GELDER:
• Abwicklung kaufmännischer Arbeitsvorgänge wie Auftragsvergabe nach Angeboten, Zahlungsaufträge nach Überprüfung der Leistung, Kontenüberwachung und Abstimmung sowie Anlage von Geldern etc.
• Einrichtung und Pflege der kaufmännischen Verwaltungsunterlagen.
• Wunschgemäße Durchführung des Lastschriftverkehrs zum Inkasso der Nebenkostenvorauszahlungen.
• Kontoführung und Überwachung getrennt vom Privatvermögen und anderem Verwaltungsvermögen.
• Einrichtung und pflege einer kaufmännischen Buchhaltung nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmannes sowie Treu und Glauben.
• Erstellung eines Mahnverfahrens für rückständige Wohngelder, Sonderumlagen und Abrechnungs-fehlbeträgen.
WOHNGELDABRECHNUNG – WIRTSCHAFTSPLAN – RÜCKLAGEN – RECHNUNGSLEGUNG:
• Erstellung der Wohngeldabrechnung:
• Erfassung der tatsächlichen Verbräuche
• Kostenzusammensetzung und Bildung von Abgrenzungsposten, wo gesetzlich erlaubt
• Versand der Einzelabrechnung an die Eigentümer unter Ausweis von Guthaben und Nachzahlung
• Belegprüfung vor der Versammlung (Unterstützung der Prüfer)
• Ausgleich der Nachzahlung und Guthaben nach erfolgter Beschlussfassung
• Aufstellen des Wirtschaftsplanes zur Beschlussfassung mit:
Kostenschätzung der künftigen Betriebskosten
Aufteilung der Kosten in rechtsgültiger Form
Nachberechnung der neuen Vorauszahlungen
• Anfertigung eines detaillierten Rücklagennachweises unter Angabe des rechnerischen Anteiles an Erträgen, Aufwendungen und Beständen für jeden Eigentümer.
• Mitwirkung und Vorbereitung der Rechnungsunterlagen vor der Versammlung.
• Anforderung von Sonderumlagen.
• Bereithalten der Abrechnungsunterlagen und der Wirtschaftsplanung zur jederzeitigen Einsicht durch Berechtigte.
INSTANDHALTUNG – INSTANSETZUNG – BAULICHE VERÄNDERUNGEN:
• Im Rahmen der Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderliche Maßnahmen treffen durch:
Besichtigung der Sanierungs- bzw. Schadensstelle
Anfertigung von Beweisfotos zur Orientierungshilfe bei der erforderlichen Eigentümerversammlung sowie zur späteren Rekonstruktion nach Schadensbehebung (sep. Kostenberechnung).
Überwachung und Abrechnung einfacher Routinearbeiten (jedoch keine Bauleitung).
Hinzuziehung und Zusammenarbeit mit einem Architekten oder Planungsbüro bei Spezialaufträgen
• Einleitung von technischen Sofortmaßnahmen zur Instandsetzung in dringenden Fällen.
• Regelmäßige Begehung des Gemeinschaftseigentums.
• Ausschreibung der Routine- und Wiederholungsarbeiten der Instandhaltung.
• Prüfung von Angeboten und Erstellung von Preisspiegeln.
• Vergabe von technischen Aufträgen nach Eigentümerbeschluss.
• Veranlassung von Kleinreparaturen im rahmen der Verwalterbefugnisse.
• ergreifen von Sofortmaßnahmen bei Gefahr oder drohendem Schaden.
• Abwicklung von Versicherungsschäden mit den Versicherungsgesellschaften
• Organisationsvorbereitung und Kooperation mit einem zu bestimmenden Bauausschuss / Verwaltungsbeirat (bei Großprojekten) zur vereinfachten Beschlussfassung und anschließender technischer Problemlösung.